FAQ - Häufig gestellte Fragen

Woher weiß ich, ob ich ein Studium in Deutschland aufnehmen darf?

Ob Ihre Schul- oder Studiennachweise Sie zum Studium in Deutschland berechtigen, können Sie selbständig anhand der Datenbank 'anabin' der Kultusministerkonferenz herausfinden. Uni-assist e.V. nimmt die Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen ebenfalls auf der Grundlage dieser Datenbank vor.

Wie bewerbe ich mich für ein Studium an der Hochschule Harz?

Bitte informieren Sie sich zunächst auf unserer Homepage: https://www.hs-harz.de/studium/internationales/internationale-studierende/

über die Zulassungsvoraussetzungen und bewerben Sie sich anschließend über uni-assist für unsere Hochschule.
https://my.uni-assist.de/

Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung bei uni-assist. Nur so haben die MitarbeiterInnen ausreichend Zeit, fehlende Unterlagen fristgerecht nachzufordern.
Beachten Sie bitte, dass uni-assist Ihre Bewerbung erst prüft, wenn die Unterlagen in Papierform und das Bearbeitungsentgelt eingegangen sind. 

Kann ich meine Bewerbung/Unterlagen auch direkt bei der Hochschule Harz einreichen?

Nein. Die Bewerbung von Interessenten mit ausländischen Bildungsnachweisen sind ausschließlich bei uni-assist für die Hochschule Harz einzureichen.

Ich kann die "Hochschule Harz" im uni-assist Portal nicht finden. Wie kann ich mich bewerben?

Sie wollen sich für ein Studium an der Hochschule Harz bewerben - prima!

Zuerst müssen Sie sich im uni-assist Online Portal registieren. Danach suchen Sie das entsprechende Studienprogramm und/ oder unsere Institution: "Wernigerode, Hochschule Harz".

Beachten Sie, dass - in Abhängigkeit davon, ob Sie sich für einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang bewerben möchten - von Mitte Juni/Mitte Juli bis Oktober und Mitte Dezember/Mitte Januar bis April eine Registrierung nicht möglich ist. In diesem Zeiträumen ist die Hochschule Harz nicht sichtbar, da das Portal mit den neusten Informationen für die kommende Bewerbungsphase aktualisiert wird.

Währenddessen können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Eine Liste mit allen einzureichenden Dokumenten sowie die geltenden Bewerbungsfristen finden Sie hier für Bachelorstudiengänge und hier für Masterprogramme.

Kann ich mich bei der Hochschule Harz für das Studienkolleg bewerben?

Leider nein. Die Hochschule Harz verfügt nicht über ein eigenes Studienkolleg.

BewerberInnen, welche zunächst noch das Studienkolleg absolvieren oder ein anerkanntes Sprachzertifikat erwerben müssen, um ein Studium in Deutschland aufnehmen zu können, wenden sich bitte an die Hochschule Anhalt.
Am Standort Köthen befindet sich das Landesstudienkolleg, welches für die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt die Bewerber sprachlich und/oder fachlich auf ein Studium vorbereitet:
https://www.hs-anhalt.de/international/vorbereitende-programme-fuer-ein-studium/studienkolleg/startseite.html

Es steht Ihnen aber auch frei, sich an einem der anderen deutschen Studienkollegs zu bewerben, um dort ein anerkanntes Sprachzertifikat oder die Feststellungsprüfung zu erwerben: http://studienkollegs.de/

Welche Unterlagen muss ich bei einer Bewerbung einreichen?

Informationen zu den bei uni-assist einzureichenden Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage:

Bitte beachten Sie, dass insbesondere für die Masterstudiengänge zusätzliche Unterlagen erforderlich sind. Welche Unterlagen das sind, finden Sie in der Zulassungsordnung des jeweiligen Studienganges.

Reichen Sie niemals Originalzeugnisse ein, sondern immer nur amtlich beglaubigte Kopien. Ihre Bewerbungsunterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei uni assist und werden nicht wieder herausgegeben.

Muss ich meine Dokumente beglaubigen lassen?

Ja. Bitte beachten Sie zu den Beglaubigungen die Informationen von uni-assist e.V.

Was kostet das Studium an der Hochschule Harz?

Für das Studium an der Hochschule Harz sind keine Studiengebühren zu zahlen.
Lediglich ein Semesterbeitrag wird erhoben. Dieser umfasst u.a. auch ein Semesterticket für die kostenfreie Nutzung der Busse an unseren beiden Studienstandorten Wernigerode und Halberstadt sowie deren Umgebung:
https://www.hs-harz.de/studium/bewerberinformationen/beitraege-und-gebuehren/

Sie sollten aber dennoch beachten, dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland im Vergleich zu Ihrem Heimatland viel höher sein können.

In welcher Sprache werden die Studiengänge angeboten?

In nahezu allen Studiengängen ist DEUTSCH Unterrichtssprache. Lediglich im Masterstudiengang Technology and Innvoation Management findet die Lehre auf Englisch statt.

Kann ich mich bei der Hochschule Harz für einen Deutschkurs bewerben?

Leider nein. Sprachkurse, welche mit einem anerkannten Zertifikat abschließen, werden von den Studienkollegs in Deutschland angeboten:
http://studienkollegs.de/

Es gibt auch ein großes Angebot an Deutschkursen an Sprachschulen und Spracheninstituten. Da diese in der Regel nicht zu einem der anerkannten Sprachnachweise führen, sollten Sie sich eingehend informieren, welche Sprachnachweise durch die Hochschule akzeptiert werden.

Wo kann ich einen Nachweis meiner Deutschkenntnisse erwerben?

Sowohl die Goethe-Institute als auch das TestDaF-Institut bieten weltweit die Möglichkeit, einen anerkannten Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse zu erwerben. Es ist aber ebenso möglich, an einem Studienkolleg in Deutschland einen Sprachnachweis zu absolvieren.  

 

Muss ich meine Bewerbungsunterlagen an uni-assist senden?

Wenn Sie im Besitz ausländischer Bildungsnachweise sind, informieren Sie sich zunächst auf unserer Homepage, ob Sie Ihre Bewerbung über das Bewerberportal der Hochschule Harz oder über uni-assist e.V. einreichen müssen.
Die dort aufgeführten Informationen gelten unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft für Bewerbungen für ein Vollzeitstudium in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule Harz. 

 

Ich habe mich bei uni-assist beworben. Wie geht es jetzt weiter?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese durch uni-assist geprüft.

Ist die Bewerbung vollständig und erfüllen Sie die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen, leitet uni-assist Ihre Bewerbung an unsere Hochschule weiter.
In zulassungsfreien Studiengängen wird Ihnen zeitnah die Zulassung zum Studium geschickt.

Die Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt nach einem Ranking.

Uni-assist hat mich mit meiner Frage an die Hochschule Harz verwiesen.

Da uni-assist die prüfende Einrichtung ist, sollten Sie versuchen, Ihre Frage zunächst mit uni-assist zu klären. Sofern uni-assist an uns verweist, benötigen wir Ihre Bewerber-Nummer, um Ihre Frage klären zu können.

Im Anhang finden Sie meine Zeugnisse und meinen Lebenslauf. Können Sie bitte sichten, ob ich das Studium aufnehmen kann?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Hochschule Harz keine Prüfung von Bewerbungsunterlagen vornimmt.

Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium / den angestrebten Studiengang prüft uni-assist im Auftrag unserer Hochschule.
https://www.uni-assist.de/bewerben/online-bewerben/
Ob Ihre Zeugnisse Ihnen den Zugang zu einem Studium in Deutschland eröffnet, können Sie mithilfe der Datenbank anabin selbständig prüfen.
https://anabin.kmk.org/anabin.html

Kann ich mir Prüfungsleistungen früherer Studienzeiten auf das Studium anerkennen lassen?

Ja, das ist möglich. Allerdings kann der Antrag erst nach der Immatrikulation gestellt werden. Eine Prüfung der Anerkennung oder eine Prognose, in welchem Umfang Prüfungsleistungen bei einer Immatrikulation in das erste Fachsemester anerkannt werden können, ist allerdings nicht möglich.

Ich möchte mich für ein höheres Fachsemester bewerben.

Internationalen BewerberInnen empfehlen wir dringend die Bewerbung für das 1. Fachsemester.
Oftmals zielt die Bewerbung für ein höheres Fachsemester darauf ab, das Studium in kürzerer Zeit zu absolvieren.


Vor der Beantragung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Auch wenn Sie im gewünschten Fachgebiet bereits ein Studium im Heimatland absolviert haben, bedeutet die Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht, dass alle erforderlichen Prüfungen vorheriger Semester anerkannt sind. In der Regel sind – zusätzlich zu den Prüfungen des höheren Fachsemesters - noch Prüfungsleistungen aus den Vorsemestern zu absolvieren. Dies konfrontiert sie nicht nur mit einem höheren Arbeitspensum, sondern auch mit den ablaufenden Prüfungsfristen für Lehrveranstaltungen früherer Fachsemester. Auch kann es zur zeitlichen Überlagerung von Vorlesungs- und Prüfungszeiten kommen.
  • Die Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen Studienplatz erhalten. Ob Sie eine Zulassung erhalten können ist davon abhängig, ob in diesem Fachsemester freie Studienplätze vorhanden sind. Dies ist erst nach Abschluss der Rückmeldung der bereits eingeschriebenen Studierenden ersichtlich.Zu diesem Zeitpunkt sind sowohl die Bewerbungsfrist als auch die Zulassung für das 1. Fachsemester abgeschlossen. Kann Ihnen also kein Studienplatz in dem höheren Fachsemester angeboten werden, ist es zu spät für die Bewerbung für das 1. Fachsemester.
  • Auch bei einer Zulassung im 1. Fachsemester ist es grundsätzlich möglich, sich als eingeschriebene/r Student/in Studienleistungen früherer Studienzeiten anerkennen zu lassen und somit das Studium in kürzerer Zeit zu absolvieren. Ein Antrag zur Anerkennung und die Aussage, welche Studienleistungen anerkannt werden können, ist erst nach der Einschreibung möglich.Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der jeweilige Fachdozent nach erfolgter Immatrikulation. Hierfür sind neben den Notenlisten auch Nachweise zu den Inhalten früherer Lehrveranstaltungen (z.B. Kurs-/Modulbeschreibungen) erforderlich.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Studierende können im Allgemeinen bis zu 20 Stunden in der Woche während des Semesters arbeiten. Je nach Herkunftsland gelten hierfür aber bestimmte Regelungen.

Studierende aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit neben dem Studium.

Studierende aus Nicht-EU Ländern

  • dürfen maximal 120 Tage bzw. 240 halbe Tage pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.
  • Wenn Sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen oder mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie (wie deutsche Studierende auch), Sozialversicherung zahlen.
  • Eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Ausgenommen von diesen Regelungen ist die Arbeit als wissenschaftliche Hilfskraft (z.B Tutor/Tutorin an der Hochschule). Sie kann zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss man aber trotzdem informieren.