Eine Zulassung zu den Studiengängen International Business Studies und International Tourism Studies ist nur mit einem Nachweis deiner Fremdsprachenkenntnisse möglich, da sprachliche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen des integrierten Auslandsstudiums benötigt werden.
Für den Studiengang International Business Studies ist ein Auslandsstudium in englischer Sprache möglich.
Für den Studiengang International Tourism Studies ist ein Auslandsstudium in englischer, französischer oder spanischer Sprache möglich.
Das Beherrschen der Fremdsprache zum Folgen von Lehrveranstaltungen, zur Präsentation von Studienarbeiten und zur Durchführung von Klausuren in englischer Sprache, wird auch bei den Sprachen Französisch und Spanisch vorausgesetzt und nicht gesondert geprüft. Die hier genannten Hinweise zu den Sprachen Französisch und Spanisch betreffen nur den Studiengang International Tourism Studies.
Deine Fremdsprachenkenntnisse kannst du mit deinem Zeugnis der gymnasialen Oberstufe nachweisen.
Dafür muss im Zeugnis Unterricht in der maßgeblichen Fremdsprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) in Höhe von mindestens 10 Punkten in einem Kurs mit erhöhtem Anforderungsniveau (z. B. in einem Leistungskurs, einem Kernfach, einem Profilfach) oder 12 Punkten in einem Kurs mit grundlegendem Anforderungsniveau (z. B. in einem Grundkurs, einem Wahlpflichtfach) ausgewiesen sein. Die angegebene Punktzahl muss in wenigstens einem Zeugnis der gymnasialen Oberstufe erreicht worden sein. Kann die im Zeugnis nachgewiesene Punktzahl nicht eindeutig einem Anforderungsniveau zugeordnet werden, entscheidet die Zulassungskommission.
Dem Antrag auf Zulassung zum Studium ist das letzte vorliegende Zeugnis beizufügen.
Für jeden Sprachzweig gibt es eine Auswahl anerkannter, internationaler Sprachtests. Die Tests dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Bitte beachte, dass diese Nachweise lediglich im Rahmen der Bewerbung als Zulassungsvoraussetzung, aber nicht als Ersatz für die Sprachlehre im Studienverlauf des Studiengangs gelten.
Bei allen drei Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) gilt eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem entsprechenden Sprachraum als Nachweis einer ausreichenden Fremdsprachenkenntnis. Ein Sprachtest ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.
CAE (Certificate in Advanced English) | ab Level B2 |
City & Guilds Certificate in ESOL International | mindestens Level 1 (Communicator B2) |
CPE (Certificate of Proficiency in English) | Level C2 |
FCE (First Certificate in English) | Level B2 |
IELTS (International English Language Testing System) | Academic Test mindestens 6 Punkte |
KMK-Fremdsprachenzertifikat | Level B2 |
TOEFL IBT (Internet Based Test) | mindestens 87 Punkte |
TOEFL ITP (Firma LTS muss Zertifikat direkt an Hochschule Harz senden) | mindestens 570 Punkte |
TOEFL PBT (Paper Based Test) | mindestens Niveau B2 des GER |
TOEIC (all four skills) | mindestens 1095 Punkte |
UNIcert II | bestanden |
AbiBac (deutsch-französisches Abitur) | bestanden |
DALF (Diplôme approfondi de langue française) | bestanden |
DELF (Diplôme d'études en langue française ) | ab Niveau B2 |
Test de connaissance du français (TCF) | Niveau B2, C1 oder C2 |
UNIcert II | bestanden |
DELE (Diploma de Español como Lengua Extranjera) | ab Niveau B2 |
UNIcert II | bestanden |
Wenn die besondere Eignung durch einen dieser externen Sprachtests nachgewiesen werden kann, ist eine form- und fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz in den internationalen Studiengängen International Business Studies und International Tourism Studies gemäß den gesetzlichen Grundlagen der gültigen Hochschulvergabeverordnung möglich. Du kannst dich damit direkt bewerben. Bitte vergiss nicht, das Ergebnis des externen Sprachtests der Bewerbung für einen Studienplatz beizufügen! Informationen zur Bewerbung findest du unter: www.hs-harz.de/bewerbungsinformationen.
In Ausnahmefällen kann der Nachweis der besonderen Eignung auf Antrag durch einen Eignungstest an der Hochschule Harz erbracht werden.
Beantragst du die Durchführung eines Eignungstests, musst du unter Angabe des Sprachzweigs begründen, warum ein Ausnahmefall vorliegt. Erkennt die Zulassungskommission der internationalen Studiengänge die Gründe als triftig an, wirst du zur Durchführung des Eignungstest zugelassen. Du benötigst keine spezifischen Voraussetzungen für die Zulassung zum Eignungstest, sofern die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen zum Hochschulstudium gemäß Immatrikulationsordnung erfüllt sind oder voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten erfüllt sein werden.
Im Eignungstest musst du zeigen, dass du in der Lage bist, dich zu wirtschaftlichen Themen von allgemeinem Interesse in der Fremdsprache auszudrücken und somit die Fremdsprachenkenntnisse besitzt, die für die Aufnahme des Studiums erforderlich sind.
Der Termin und der Ort für die Durchführung des Eignungstest wird dir vom Koordinator bzw. der Koordinatorin des Studiengangs oder vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mitgeteilt.
Die besondere Eignung kann ferner durch sonstige Nachweise dokumentiert werden, die geeignet sind, fachkundige bis muttersprachliche Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers in der maßgeblichen Sprache nachzuweisen. Die Zulassungskommission entscheidet im Einzelfall.
Wenn du den Eignungstest an der Hochschule Harz bestanden hast, ist eine form- und fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz in den Studiengängen International Business Studies und International Tourism Studies gemäß den gesetzlichen Grundlagen der gültigen Hochschulvergabeverordnung möglich.
Das heißt, du kannst dich mit Hilfe des Online-Bewerbungsformulars bewerben. Bitte vergiss nicht, das Ergebnis des Eignungstests der Bewerbung beizufügen! Weitere Informationen zur Bewerbung findest du unter: www.hs-harz.de/bewerbungsinformationen. Solltest du dich für einen Studienplatz der internationalen Studiengänge bewerben, ohne den Nachweis der besonderen Eignung erbracht zu haben oder ohne den erbrachten Nachweis der besonderen Eignung im Immatrikulationsamt einzureichen, wird deine Bewerbung nicht berücksichtigt!