Wenn Sie an der Hochschule Harz Wirtschaftsingenieurwesen berufsbegleitend studieren möchten, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen auf Grundlage der Prüfungsordnung §7 „Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, Modulen und ECTS-Credits“ Vorleistungen angerechnet werden. Häufig führt eine Anrechnung/Anerkennung zu einer erheblichen Reduzierung des Workloads.
Die allgemeinen Modalitäten für die Anerkennung und Anrechnung von außerhalb der Hochschule Harz erworbenen Lernergebnissen regelt die Anrechnungsordnung der Hochschule Harz.
Grundsätzlich geht es um folgende Vorleistungen:
1 - Pauschale Anrechnung (→ Antrag auf pauschale Anrechnung)
Leistungen aus Fort- und Weiterbildungsqualifikationen zum staatlich geprüften Techniker unserer Kooperationspartner können pauschal angerechnet werden. Leistungen aus deutschlandweit einheitlich geregelten Fort- und Weiterbildungsqualifikationen von IHK-Institutionen können ebenfalls pauschal – das heißt ohne Einzelfallprüfung – angerechnet werden.
2 - Individuelle Anrechnung (→ Antrag auf individuelle Prüfung der Anrechnung)
Prüfung der Qualifikation anhand der von dem/der BewerberIn vorgelegten Unterlagen, ob und in welchem Umfang die Qualifikation zu Teilen des Studiums in Inhalt und Niveau gleichwertig ist und einzelne Module damit entfallen können.
Lassen Sie uns dazu bitte das ausgefüllte Antragsformular Antrag auf individuelle Prüfung der Anrechnung, alle benötigten Zeugnisse und Zertifikate sowie Modulbeschreibungen/Rahmenlehrpläne zukommen.
3 - Anerkennung (→ Antrag auf Anerkennung)
Grundsätzlich gilt, dass alle Module von anderen, vergleichbaren Studiengängen bei vergleichbarer ECTS-Credit-Zahl auf Antrag als Module anerkannt werden.
Module von einem NICHT-Wirtschaftsingenieurs-, aber artverwandten Studium (bspw. ein Studium der Wirtschaftswissenschaften oder eines der Ingenieurswissenschaften) können ebenfalls anerkannt werden, wenn die erbrachten Leistungen von einer anderen Hochschule
den Modulen des berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Harz entsprechen.
Empfehlungen
Anrechnung ist…
...eine individuelle, pauschale oder kombinierte Anrechnung von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden. Sie hat einen zentralen Stellenwert für die Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studierendengruppen und erleichtert den Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und Studienzeiten zu verkürzen.
Anrechnung ist nicht…
...die Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die innerhalb des Hochschulwesens im In- oder Ausland erworben wurden.
Anerkennung ist...
...die Übernahme von Studienzeiten, Modulen und ECTS-Credits innerhalb eines gleichartigen Studiengangs an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes ohne Gleichwertigkeitsfeststellung (→ Anrechnungsordnung §5)
Positive Auswirkungen einer Anrechnung
Sofern Ihrem Antrag auf Anrechnung im Rahmen des Prüfverfahrens entsprochen wurde, d.h. Ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen den erforderlichen Kompetenzen im Studium gleichwertig sind, ergeben sich für Sie die nachstehend genannten positiven Wirkungen:
Negative Auswirkungen einer Anrechnung
Gleichzeitig sollten Sie aber auch berücksichtigen, dass die Anrechnung u.U. Nachteile mit sich bringt:
Wägen Sie mit Blick auf Ihre Gesamtnote also gewissenhaft ab, ob Sie die Lehrveranstaltung nicht doch regulär besuchen und die entsprechende Modulprüfung ablegen wollen.
Grundsätzlich können Sie auch nach der Immatrikulation noch einen Antrag auf Anrechnung stellen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie sich bei den anzurechnenden Modulen für die Prüfung noch nicht angemeldet und noch keinen Prüfungsversuch absolviert haben. Näheres regelt die Prüfungsordnung.
Welche Module im berufsbegleitenden Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen anrechenbar sind, hängt u. A. davon ab, ob Sie Absolvent eines Kooperationspartners sind bzw. einen der ausgewiesenen IHK-Abschluss besitzen (pauschale Anrechnung) oder bspw. von Ihrem individuellen Techniker-Berufsabschluss.
Grundsätzlich anrechenbar sind nur die Module, welche im Antragsformular bereits erwähnt bzw. mit einem entsprechenden Hinweis im Modulhandbuch versehen sind.
Hier eine Kurzübersicht anrechenbarer Module:
Unabhängig davon, um welche Art der Anrechnung es sich handelt (individuell oder pauschal), benötigen wir Ihre Hochschulzugangsberechtigung, sowie Nachweise zu Ihren erbrachten Leistungen (z.B. Abschluss- oder Zwischenzeugnisse, Weiterbildungszertifikate, etc.).
Weiterhin benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular auf Anrechnung.
Im Fall der individuellen Anrechnung benötigen wir darüber hinaus Modulbeschreibungen oder Rahmenlehrpläne, die Aufschluss darüber geben, welchen Inhalt und welches Niveau die von Ihnen erbrachten Vorleistungen haben. Bitte belegen Sie die von Ihnen mitgebrachten Kompetenzen so genau wie möglich. Dazu gehören Details zum Lernort, zum zeitlichen Umfang (workload) sowie Inhaltsbeschreibungen der relevanten Tätigkeiten und die Beschreibung der erlangten Kompetenzen.
Grundsätzlich sind die nachstehend genannten Dokumente geeignet, Ihre Kompetenzen zu belegen:
Dafür empfehlen wir Ihnen, sich intensiv mit unserem Modulhandbuch und dem Curriculum des Studiengangs auseinanderzusetzen.
Je genauer und vollständiger Ihre Nachweise sind und je eher die mitgebrachten Kompetenzen das Modul widerspiegeln, auf das angerechnet werden soll, umso einfacher und schneller kann die Äquivalenzprüfung und die Entscheidung der Zulassungskommission stattfinden.
Legen Sie für die Anrechnungsentscheidung nur relevante Nachweise bei. Das Beilegen von beispielsweise ganzen Rahmenlehrplänen erschwert die Arbeit der Zulassungskommission und trägt nicht zu einer zügigen Entscheidungsfindung bei bzw. behindert diese sogar. Das Datum der Herausgabe bzw. der Gültigkeit eines Rahmenlehrplans sollte allerdings ersichtlich sein.
Die Nachweise müssen vom Arbeitgeber, der Ausbildungseinrichtung, dem Weiterbildungsträger o.Ä. bestätigt sein und werden in Kopie eingereicht.
Um außerhochschulisch erworbene Lernergebnisse anrechnen zu können, müssen diese hinsichtlich Inhalt und Niveau den zu ersetzenden Lernergebnissen gleichwertig sein. Um diese Gleichwertigkeit im Einzelfall prüfen zu können, müssen Sie Unterlagen einreichen, aus denen Rückschlüsse auf Inhalt und Niveau der von Ihnen erbrachten Vorleistungen gezogen werden können.
Diese Angaben finden sich häufig in Modul- oder Lernergebnisbeschreibungen. Auch Rahmenlehrpläne können diesbezüglich aussagefähig sein. Eine reine Auflistung von Fächern (wie z. B. in Zeugnissen) ist jedoch nicht ausreichend.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Antwort auf die Frage: WELCHE UNTERLAGEN MUSS ICH EINREICHEN?
Eine Übersicht über pauschal anrechenbare IHK Aufstiegsfortbildungen, einschließlich Angaben zu den anrechenbaren Credits, finden Sie hier.
Eine Übersicht über pauschal anrechenbare Weiterbildungen unserer Kooperationspartner, einschließlich Angaben zu den anrechenbaren Credits, finden Sie hier.
In diesem Fall können Ihre Vorleistungen im Rahmen einer Einzelfallprüfung geprüft werden. Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular auf individuelle Prüfung.
Das ist grundsätzlich möglich. Die Anrechnung wird jedoch erst offiziell, wenn Sie einen Nachweis über die von Ihnen erworbenen Vorleistungen einreichen.
Mit dem Meister-Abschluss haben Sie zunächst einmal Ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Hand - egal, in welcher Branche dieser erworben wurde. Zusätzlich kann man dann auch schauen, ob Teile der Meisterausbildung auf den jeweiligen Studiengang anrechenbar sind:
Ähneln sich Lernergebnisse und ist das Niveau deckungsgleich?
Lesen Sie mehr dazu → hier
Die Prüfung Ihres Antrags auf Anrechnung kann erst beginnen, wenn Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind (dies kann vorab auch per e-mail geschehen). Im Fall einer pauschalen Anrechnung erhalten Sie dann umgehend eine Aussage zu den anrechenbaren Modulen/Units.
Bei der individuellen Anrechnung variiert die Dauer der Bearbeitung, da es sich hierbei um eine Einzelfallprüfung handelt. Unsere Studiengangskoordination wird sich in der Regel innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen. Die offizielle Anrechnung erfolgt dann mit der Immatrikulation.
Eine außerhochschulisch erworbene Kompetenz wird im Hinblick auf die Gleichwertigkeit mit den zu erwerbenden Kompetenzen im Modul durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter der Hochschule Harz im Rahmen einer sogenannten Äquivalenzprüfung unter Berücksichtigung der nachstehend genannten Kriterien beurteilt:
Im Falle der Feststellung der Gleichwertigkeit bei mind. 75% Übereinstimmung in den genannten Bereichen formuliert diese(r) einen Vorschlag und reicht ihn an die entsprechenden Modulverantwortlichen weiter, welche vorbehaltlos bzw. teilweise zustimmen aber auch ablehnen können. Die jeweils getroffenen Einschätzungen werden sodann der Zulassungskommission zur Entscheidung vorgelegt (vergl. dazu die entsprechende Grafik). Eine teilweise Zustimmung kann z.B. bedeuten, dass wir den Theorieteil eines Moduls anrechnen, Sie aber dennoch eine etwaige Laborveranstaltung absolvieren müssen.
Eine Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen kann bis zu einem Anteil von maximal 50 % der insgesamt im Studiengang zu erwerbenden ECTS erfolgen (also 90 ECTS Credit Points im Fall des bbgl. WING), jedoch nicht darüber hinaus.
Die Prüfung anerkennungswürdiger Module ist in der Regel weniger aufwendig, da in diesem Fall Qualifikationen innerhalb des Hochschulsystems zu vergleichen sind.
Reichen Sie dazu neben dem Antrag auf Anerkennung bitte die entsprechenden Modulbeschreibungen und -noten, Teilnahmebescheinigungen sowie ggf. Vorlesungsmitschriften, Labor-/Praktikumsaufzeichnungen u. dgl. ein.
Sind Sie Absolvent einer der unten genannten Institutionen oder haben Sie einen der IHK-Abschlüsse, dann können Sie an entsprechender Stelle per Mausklick die Anzahl anrechenbarer Module bzw. ECTS Credit Points sofort abrufen bzw. im PDF-Format downloaden:
Darüber hinaus wurden die folgenden institutsübergreifenden IHK-Abschlüsse einer Prüfung bzgl. anrechnungsfähiger Module unterzogen: