Drittes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 2021 (GBVl. LSA S. 550) wurden Ende Dezember 2021 von der Bezügestelle des Landes Nachzahlungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit berücksichtigungsfähigen Kindern im Familienzuschlag der Stufe 2 geleistet.

In der Bezügestelle sind viele Anfragen eingegangen, warum bei den Nachzahlungszeiträumen die beantragten Zeiträume vor dem Jahr des Eingangs des Antrages/des Widerspruchs nicht berücksichtigt wurden.

Das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und die Bezügestelle stellen in diesem Zusammenhang folgende Informationsblätter zur Verfügung, die universitätsintern heruntergeladen werden können: